Gemäß E DIN 1999 sowie den verschiedenen Nebenbestimmungen der zuständigen Behörden für den Einbau und den Betrieb von Abscheideranlagen und gemäß Handbuch Wasser 5 “Mineral- ölhaltiges Abwasser” - 1994 durch das Landesamt für Umweltschutz Baden-Württemberg heraus- gegeben - müssen Abscheideranlagen vor Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen von nicht länger als 5 Jahren von einer fachkundigen Person auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und sachgemäßen Betrieb geprüft werden.
Nickel Abwassertechnik bietet die Überprüfung (Generalinspektion) herstellerunabhängig für alle Anlagentypen an. In fachlicher Zusammenarbeit mit Entsorgern, Kanalservice-Unternehmen, Fach- behörden und Sachverständigenorganisationen werden diese Arbeiten spezifisch koordiniert und ausgeführt.
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